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OLG München (4 WF 137/04) | Datum: 19.04.2004
Die sofortige Beschwerde des Gesuchstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Lindau vom 2. März 2004 wird zurückgewiesen. Die gemäß § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO zulässige sofortige Beschwerde ist nicht begründet. [...]